Arbeitsrecht für Führungskräfte.

Bundesweit beauftragt und empfohlen werden wir auch bei der Vertretung von Führungskräften. Vorausschauende Vertragsgestaltung ist ebenso wichtig wie erfahrene Beratung bei Trennungen, denn Fehler können nicht nur gravierende finanzielle Folgen haben, sondern auch Karrieren nachhaltig beschädigen.

Strategischer Weitblick und lösungsorientiertes Verhandeln sind unerlässlich, um die Interessen des Mandanten umfassend zu wahren. Dank unserer Erfahrung betreuen wir seit vielen Jahren erfolgreich Führungskräfte aller Branchen – falls erforderlich auch vor Gericht.

Vertragsgestaltung, Konfliktlösung und Prozessvertretung

Eine strategisch kluge und vorausschauende Vertragsgestaltung kann in einem möglichen späteren Konfliktfall entscheidend sein für die Stärke der eigenen Verhandlungsposition. Wichtig ist ebenso das richtige Vorgehen im Vorfeld einer drohenden Auseinandersetzung. Dadurch lässt sich häufig die für den Mandanten beste Option erreichen - eine vorteilhafte außergerichtliche Einigung.

Es gibt jedoch Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren eingeleitet und manchmal bis zu einer abschließenden Entscheidung geführt werden muss, sei es als Kläger oder Beklagter. Wir haben langjährig in allen Instanzen auch sehr kom­plexe Verfahren für Führungskräfte erfolgreich betreut.

Besondere Erfahrung besitzen wir auch auf folgenden Gebieten:

  • Gestaltung von Anstellungsverträgen
  • Beratung in Trennungssituationen
  • Vertragsaufhebung und Abfindungsregelungen
  • Coaching in Konfliktsituationen und für Verhandlungen
  • Haftungsfragen, Abwehr von Schadensersatzforderungen,
    D&O - Versicherung
  • Vergütungsregelungen, Boni, Tantiemen, Incentives, Aktienoptionen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Wettbewerbsverbote
  • Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen
  • Private Equity Themen, z.B. Carried Interest Regelungen