Arbeitsrecht für Unternehmen.

Seit vielen Jahren beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte bundesweit erfolgreich Unternehmen jeder Größe in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Unsere Mandanten schätzen in der Dauerberatung wie bei speziellen Projekten unsere

klaren, lösungsorientierten und praxiserprobten Empfehlungen ebenso wie die konsequente Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Gerichtliche Verfahren führen wir mit erfahrenen Prozessvertretern in allen Instanzen.

Gestaltung von Arbeitsbedingungen

Wir beraten bei der Konzeption und Einführung von zeitgerechten und unternehmensspezifischen Arbeitsbedingungen, z.B. flexiblen Vergütungs- und Arbeitszeit­modellen, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und kollektiven Regelungen wie Betriebsvereinbarungen und (Haus-) Tarifverträgen; in den Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaft vertrauen Mandanten auf unsere umfangreiche Praxiserfahrung und lösungsorientierte Vorgehensweise.

Umstrukturierungen

Gerade bei personalpolitisch harten Themen wie Umstrukturierungen, Betriebsübergängen, Verlagerungen oder Schließungen, häufig verbunden mit Personalabbau und der Gefahr von Imageschäden, schätzen Mandanten unsere besondere Expertise. Wir begleiten bei der Konzeption, bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und sorgen für die effektive Durchführung der erforderlichen Maßnahmen vom Anfang bis zum Abschluss. Regelmäßig konnte so eine Umsetzung im Konsens mit betroffenen Arbeitnehmern, Betriebsrat und Gewerkschaft erzielt werden, und dies im vorgesehenen Zeit- und Budgetrahmen und ohne Arbeitsgerichtsverfahren.

Beratung von Unternehmen in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten

Bei der Gestaltung und Beendigung von Verträgen von Organmitgliedern sind nicht nur spezielle Fragen im Arbeits- und Dienstvertragsrecht, sondern auch im Gesellschaftsrecht zu beantworten. Haftungsfragen werden immer wichtiger. Wir beraten langjährig Unternehmen zu diesen Themen (z.B. Trennung, Vergütungskonditionen, Altersversorgung, Wettbewerbsverbote, Change of Control-Regelungen, Schadensersatzansprüche, D&O) und vertreten mit großer Prozesserfahrung vor Gericht.

Prozessvertretung: hart, aber fair

Weit mehr als tausend Prozesse zu verschiedensten arbeitsrechtlichen Fragen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit wie vor Land- und Oberlandesge­richten begründen unsere besondere Erfahrung und Reputation bei Gericht - zum Vorteil der Mandanten. In umfangreichen Einzelverfahren wie auch in Massenverfahren haben wir unseren langen Atem und unsere Prozessstärke immer wieder bewiesen. Deshalb können wir Chancen und Risiken eines Pro­zesses einschätzen und müssen kein Gerichtsverfahren für unsere Mandan­ten scheuen, wenn es notwendig und sinnvoll ist.

Besondere Erfahrung besitzen wir auch auf folgenden Gebieten:

  • Strategische Beratung der Geschäftsführung und Leitungsebenen
  • Laufende Beratung von HR, Rechtsabteilungen und Fachbereichen
  • Gestaltung und Optimierung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen
  • Trennungsmanagement und Konfliktlösung,
    Kündigungen, Aufhebungsverträge
  • Einführung von flexiblen Vergütungssystemen und Arbeitszeitmodellen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Auslandsentsendung
  • Internet und Social Media am Arbeitsplatz
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Mitbestimmung/Betriebsverfassungsrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
  • Europäisches Recht der Arbeitnehmerbeteiligung
  • Verhandlungen mit dem Betriebs- oder Personalrat,
    insbesondere Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,
    Einigungsstellenverfahren
  • Betriebliche Umstrukturierungen und Betriebsübergänge (§ 613a BGB)
  • Kurzarbeit, Transfergesellschaften
  • Unternehmensmitbestimmung/Aufsichtsratsfragen
  • Compliance, Hinweisgeberschutzgesetz
  • Transaktionsunterstützung/Due Diligence
  • Private Equity, Carried Interest