Arbeitsrecht für Vorstände und Geschäftsführer.

Einer unserer Schwerpunkte ist seit vielen Jahren die Vertretung von Organmitgliedern in ihren persönlichen Vorstands- oder Geschäftsführerangelegenheiten. Da wir langjährig auch Unternehmen zu diesen Fragen beraten, können wir Stärken und Schwächen der jeweiligen Gegenseite realistisch bewerten. Bei der Gestaltung und Beendigung von Verträgen sind Experten erforderlich, die nicht nur das Arbeits- und Dienstvertragsrecht beherrschen, sondern in gleicher Weise die einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Für eine erfolgreiche Vertretung ist ausgeprägtes Fachwissen notwendig, etwa zu Vergütungsmodellen, Altersversorgung, Change of Control Klauseln, Haftungsthemen und allen Fragen rund um Trennung und Aufhebungsvertrag. Unerlässlich für den Erfolg sind ebenso Fingerspitzengefühl, Diskretion, Verhandlungs- und Durchsetzungsstärke sowie nicht zuletzt umfangreiche Erfahrung bei der Vertretung von Organmitgliedern, außergerichtlich, aber auch vor Gericht. Genau das sind unsere Stärken.

Vertragsgestaltung, Konfliktlösung und Prozessvertretung

Eine strategisch kluge und vorausschauende Vertragsgestaltung kann in einem möglichen späteren Konfliktfall entscheidend sein für die Stärke der eigenen Verhandlungsposition. Wichtig ist ebenso das richtige Vorgehen im Vorfeld einer drohenden Auseinandersetzung. Dadurch lässt sich häufig die für den Mandanten beste Option erreichen - eine vorteilhafte außergerichtliche Lösung unter Vermeidung eines Prozesses.

Es gibt jedoch Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren eingeleitet und manchmal bis zu einer abschließenden Entscheidung geführt werden muss, sei es als Kläger oder Beklagter. Wir haben langjährig und erfolgreich in allen Instanzen sehr komplexe Verfahren in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten betreut und sind mit ihren speziellen Anforderungen bestens vertraut.

Besondere Erfahrung besitzen wir auch auf folgenden Gebieten:

  • Gestaltung von Dienstverträgen
  • Beratung in Trennungssituationen
  • Vertragsaufhebung und Abfindungsregelungen
  • Vergütungsregelungen, Boni, Tantiemen, Incentives, Aktienoptionen
  • Haftungsfragen, Abwehr von Schadensersatzforderungen,
    D&O - Versicherung
  • Change of Control Regelungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Wettbewerbsverbote
  • Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen
  • Private Equity Themen, z.B. Carried Interest Regelungen
  • Coaching in Konfliktsituationen und für Verhandlungen